Mitgliedschaft
Arten der Mitgliedschaft:
Sie haben die Möglichkeit der ÖGES als ordentliches, außerordentliches bzw. (bei Institutionen) als juristisches Mitglied beizutreten.
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die in einem psychosozialen Beruf mit Essstörungen (Früherkennung, Diagnose, Beratung und Therapie, Prävention und Gesundheitsförderung bzgl. Essverhalten, Körper- und Selbstbild) befasst sind, sowie juristische Personen werden. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte.
Vorteile einer Mitgliedschaft:
- Möglichkeit der kostenlosen Eintragung in die Online-ExpertInnen-Liste der ÖGES.
- Vergünstigte Einritte bei wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen (z.B. Internationaler Kongress Essstörungen Alpbach, Wiener Kongress Essstörungen).
- Aktuelle Informationen zu aktuellen Themen im Feld der Essstörungen und Veranstaltungen
- Vernetzung mit Kollegen und Kolleginnen
Mitgliedsbeiträge:
- Ordentliches Mitglied (Personen, die in einem psychosozialen Beruf mit Essstörungen befasst sind): € 50,- / Jahr
- Außerordentliches Mitglied (Angehörige, Betroffene, SchülerInnen, Studierende, etc.): € 33,- / Jahr
- Juristisches Mitglied (Institutionen, Vereine, etc.): € 120,- / Jahr
Beitrittserklärung zum Download:
Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung der Daten in der Online-ExpertInnen-Liste
Bezahlung des Mitgliedbeitrages:
Bankverbindung der ÖGES:
Tiroler Sparkasse Bank AG
IBAN: AT21 2050 3013 0000 6085
BIC: SPIHAT22XXX
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis spätestens Ende September des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird. Dies entbindet aber nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages! Bitte beachten Sie, dass ab der zweiten Zahlungserinnerung € 5.- an Mahnkosten eingehoben werden (lt. Beschluss der Generalversammlung 2004).
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages führt nicht automatisch zur Eintragung in die ExpertInnenliste auf der ÖGES-Homepage. Dafür benötigen wir unbedingt die von Ihnen unterfertigte Einverständniserklärung; ohne diese dürfen wir Ihre Daten nicht veröffentlichen!
Spenden und Sponsoring sind herzlich willkommen!
Österreichische Gesellschaft für Essstörungen
Tiroler Sparkasse Bank AG
IBAN: AT21 2050 3013 0000 6085
BIC: SPIHAT22XXX